BAFA FÖRDERUNG 2024 für
Stickstoffgeneratoren & Gasmischer
Nutzen Sie die aktuellen Fördermöglichkeiten der BAFA für folgende Module im Bereich der N2 Stickstoffanlagen & Stickstoffgeneratoren für Prozessoptimierung sowie für Druckluftanlagen & Gasmischer.
Sie brauchen einen Energieberater? Unser Team berät Sie gern
bei Fragen unter der Telefonnummer 06081 - 58 48 432.
GEFÖRDERT WERDEN:
Kleine Unternehmen (< 50 Mitarbeiter) erhalten bis zu 45% Förderung vom Invest
Mittlere Unternehmen (< 250 Mitarbeiter) erhalten bis zu 35% Förderung vom Invest
Große Unternehmen (≥250 Mitarbeiter) erhalten bis zu 25% Förderung vom Invest
FÖRDERFÄHIGE ANLAGEN:
- NitroPro - Stickstoffgeneratoren
- NitroPro - MIX
- NitroPro - KAT
DAS MÜSSEN SIE TUN - FÖRDERVORGABEN
FÜR STICKSTOFFANLAGEN
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1. Beantragung muss vor Bestellung erfolgen
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2. Das Einsparpotential wird individuell ermittelt
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3. Erstellung eines Einsparkonzeptes durch einen beim BAFA gelisteten Energieberater
DAS MÜSSEN SIE TUN - FÖRDERVORGABEN
FÜR DRUCKLUFTANLAGEN
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1. Beantragung muss vor Bestellung erfolgen
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2. Direkte Einreichung ohne Konzept möglich
DAS MÜSSEN SIE TUN - FÖRDERVORGABEN
FÜR GASMISCHER - NitroPro MIX
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1. Beantragung muss vor Bestellung erfolgen
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2. Das Einsparpotential wird ermittelt
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3. Erstellung eines Einsparkonzeptes durch einen beim BAFA gelisteten Energieberater
Förderung für Maßnahmen aus Modul 1
Querschnittstechnologien
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Bis zu 25% für kleine Unternehmen, 20% für mittlere Unternehmen der förderfähigen Kosten
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Förderung nach: Artikel 38 AGVO
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Die Nebenkosten sind bis zu einem Anteil von 30% der Investitionskosten förderfähig
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Maximaler Zuschuss in Höhe von insgesamt 200.000 Euro
Förderung für Maßnahmen aus Modul 2
Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien
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Bis zu 60% der förderfähigen Kosten für kleine Unternehmen
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Förderung nach: Artikel 41 AGVO
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Maximaler Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro
Förderung für Maßnahmen aus Modul 3
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
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Bis zu 45% der förderfähigen Kosten für kleine Unternehmen
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Förderung nach: Artikel 38 AGVO
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Maximaler Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro
Förderung für Maßnahmen aus Modul 4
Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
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Bis zu 45% der förderfähigen Kosten für kleine Unternehmen
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Bis zu 40% der förderfähigen Investitionsmehrkosten bei Abwärmeerschließung und für Maßnahmen außerbetrieblicher Abwärmenutzung − Dekarboniserungsbonus bis zu 10% zusätzlich zur Investition
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Förderung nach AGVO oder De- minimis-Verordnung
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Maximaler Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro