BAFA FÖRDERUNG 2023 für
Stickstoffgeneratoren & Gasmischer



Nutzen Sie die aktuellen Fördermöglichkeiten der BAFA für folgende Module im Bereich der Stickstoffanlagen für Prozessoptimierung sowie für Druckluftanlagen. Unser Team berät Sie gern bei Fragen unter der Telefonnummer 06081-58 48 432.

GEFÖRDERT WERDEN:

Unternehmen, die nicht mehr als 200.000 € Fördermittel nach „De-minimis“ im betreffenden, sowie in den zwei vorausgegangenen Steuerjahren erhalten haben.

KMU (Klein- und Mittelständige Unternehmen) erhalten bis zu 40% Förderung auf die NitroPro Stickstoffgeneratoren / Stickstoffanlagen.
Kleine KMU (Klein- und Mittelständige Unternehmen) erhalten bis zu 30% Förderung auf die Stickstoffgeneratoren / Stickstoffanlagen

WAS MÜSSEN SIE TUN - FÖRDERVORGABEN

FÜR STICKSTOFFANLAGEN

  • 1. Beantragung und Genehmigung muss vor Bestellung erfolgen

  • 2. Das Einsparpotential wird ermittelt

  • 3. Erstellung eines Einsparkonzeptes durch einen beim BAFA gelisteten Energieberater

WAS MÜSSEN SIE TUN - FÖRDERVORGABEN

FÜR GASMISCHER - NitroPro MIX

  • 1. Beantragung und Genehmigung muss vor Bestellung erfolgen

  • 2. Das Einsparpotential wird ermittelt

  • 3. Erstellung eines Einsparkonzeptes durch einen beim BAFA gelisteten Energieberater


Förderung für Maßnahmen aus Modul 1

Querschnittstechnologien

  • Bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten

  • Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten auf die förderfähigen Kosten

  • Förderung nach: "De-minimis-Verordnung"

  • Die Nebenkosten sind nur bis zu einem Anteil von 30 Prozent der Investitionskosten förderfähig

Förderung für Maßnahmen aus Modul 2

Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien

  • Bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten

  • Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten auf die förderfähigen Kosten

  • Förderung nach: "De-minimis-Verordnung"

Förderung für Maßnahmen aus Modul 3

Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software

  • Bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten

  • Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten auf die förderfähigen Kosten

  • Förderung nach: "De-minimis-Verordnung"

Förderung für Maßnahmen aus Modul 4

Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

  • Bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten

  • Bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionsmehrkosten bei Abwärmeerschließung und außerbetrieblicher Abwärmenutzung

  • Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten

  • Umfasst das Vorhaben auch Maßnahmen nach Modul 2, so können die mit diesen Maßnahmen eingesparten Tonnen Kohlenstoffdioxid bei der Ermittlung der maximalen Tilgungszuschusshöhe mit angerechnet werden

NITRO PRO GmbH

Gutensteinstr. 18
61250 Usingen

Telefon: 06081-58 48 432
E-Mail: sales@nitro-pro.de

www.nitro-pro.de